Nochmal : ( auch für die Kommentatoren hier)
Nochmal für alle diejenigen, die heftig im Internet diskutieren und doch nicht so absolut Zustimmung darüber erhalten, eine Meinung zu vertreten die unglaubhaft ist, jedoch den Tatsachen entspricht. Auch mir ist es unverständlich, wie dieses Gesetz zustandekommen konnte. Es rüttelt nicht nur an den Grundpfeilern der Demokratie, sondern sprengt sie weg.Knallhart auf den Tisch. Möge die Bundeskanzlerin und alle, die weiterhin denken, den blöden deutschen Michel verarschen zu können, an den Wahrheiten ersticken.
Ein kleiner Dank an “DIE LINKE“ , die zumindest am 02.Dezember das Gesetz abgelehnt hatte. Nun jedoch sich sputen sollte ….
Der § 80 StGB Vorbereitung eines Angriffskrieges ist gestrichen.
Weg, einfach so in einer “Nacht und Nebelaktion“ im deutschen Bundestag am 01.12.2016 wegradiert. Einzig “Die Linke“ stimmte dagegen. Die Grünen enthieten sich der Stimme.Wäre man Merkel, wäre man nun erst recht “sauer“ . Hatte sie doch sich solche Mühe gegeben , bei einem Angriffskrieg, nicht mehr belangt werden zu können. War doch alles so sauber vorbereitet, der Obama/Clinton/Merkel- Krieg. Nun kommt da der Trump mit dem Putin und machen alles kaputt.Wollen Frieden. Mensch, gibts denn so was.
Warum also? Ganz einfach: Deutschland macht es noch cleverer für die Regierungs- und Millitärelite wie die USA und Russland, weil man gleichzeitig auch den innenpolitischen Druck der drohenden Verfolgung vor nationalen Gerichten sich entzieht. Der Strafgerichtshof wird nur dann zuständig, wenn das nationale Gesetz es so bestimmt.
Logisch für die Elite, dass man eben dann das nationale Gesetz komplett streicht…
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Sicher, dass dies nicht ins Völkerstrafgesetzbuch verschoben wurde?
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Freunde, ihr müßt den gesamten Artikel lesen !
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Vorsicht! Gesetz wurde verschärft und nicht gestrichen. Ist jetzt in § 13 VStGB geregelt. Sodass, der Angriffskrieg durch deutsche Regierungsvertreter (nicht mehr nur) durch deutsche Gerichte sondern auch durch den internationalen Strafgerichtshof verfolgt werden kann. Das ist sogar eine Verschärfung des alten § 80 StGB.
Die Änderungen zu §13 VStGB sind hier rot markiert: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Gesetz_Aenderung_Voelkerstrafgesetzbuch.pdf?__blob=publicationFile&v=1
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